Als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH befinden Sie sich in einer Doppelfunktion. Sie können sowohl als
Arbeitnehmer
in einem abhängigen, sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis stehen,
als auch unternehmerisch im eigen Betrieb tätig sein.
Häufig führt die Fehleinschätzung, auch der hierfür zuständigen Institutionen, zu irreparablen Folgen, die
erst im Leistungsfall
(z.B. Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit wegen Unternehmens, -Schließung, -Aufgabe)
erkennbar werden.
Lassen Sie darum Ihre Sozialversicherungspflicht prüfen und nutzen Sie alle Vorteile im Rahmen einer einer betrieblichen
Altersvorsorge.
Der Anspruch bleibt sogar im Konkursfall erhalten.
Absicherung für sich und die Familie
Steuern sparen
Liquidität erhöhen
Ein Thema, über das es sich zu sprechen lohnt - besser
heute als morgen!